Patientenkopf: Alle Angaben sind notwendig. Im kassenärztlichen Bereich geschieht dies regelhaft automatisch. Bei Verordnung durch das Krankenhaus fehlt häufig die Betriebsstätten- und Arztnummer der KV (Klinikärzte mit Zulassung zur ambulanten Leitungserbringung haben diese erhalten.)
Bitte Erst- oder Folgeverordnung festlegen. Nach einer längeren Pause, z.B. aufgrund guter Stabilisierung, ist erneut eine Erstverordnung anzukreuzen. Auch bei Übernahme aus einem anderen Palliativnetz, z.B. durch Zuzug oder im Rahmen einer Urlaubs-SAPV hier im Heidekreis, ist eine Erstverordnung anzukreuzen.
Bitte Beginn und Dauer festlegen. Achtung: das Datum (A) im Patientenfeld darf nicht nach dem Beginn (B) liegen (= rückwirkende Verordnung, nicht genehmigungsfähig). Ein Zeitraum von 4 Wochen (C) wird von den Kranken-kassen häufig akzeptiert. Zwischen Verordnung und Beginn sollten nur bis zu drei Tage liegen. Klinikärzte dürfen bei Entlassung nur bis zu 7 Tagen verordnen. Danach ist eine Folgeverordnung auszustellen
ggf. mehrere Kreuze zu kennzeichnen und muss, im Folgenden unter (6), näher plausibel beschrieben werden.
- Medikamente, Dosierung, Applikationsart sowie Bedarfsmedikation und BtM
- ein festes Zeitschema muss erkennbar sein
Da der Platz hierfür i.d.R. nicht ausreicht, empfehlen wir, per Verweis „siehe aktueller Medikationsplan anbei“ diesen zum Bestandteil der Verordnung zu machen.
Beispiele für ein komplexes Symptomgeschehen (zu 6)
| Schmerz |
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| Resopiratorische / kardiale Symptomlast |
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| Neurologische / psychiatrische / psychische Symptomlast |
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| Gastrointestinale Symptomlast |
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| Urogenitale Symptomlast |
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| Bei (ex-) ulzerierenden Wunden oder Tumore |
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| Sonstige |
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Beispiele zur inhaltlichen Ausrichtung der Beratungsleistungen und Koordination (zu 9)
| Beratung |
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Beispiele zu notwendigen Maßnahmen der SAPV (zu 10)
| In der Häuslichkeit / Im Pflegeheim zu erbringende spezielle medikamentöse Kombinationstherapie, kontrollierte Dosisanpassung unter engmaschiger Überprüfung der Medikamentenwirkung. Verhinderung von Klinikeinweisungen durch vorausschauende Planung für Krisen und Bereitstellung von Notfallmedikamenten, 24/7 Rufbereitschaft Palliativarzt und Palliativpflege. | |
| Ergänzend: |
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