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Für Patienten & Angehörige

Allgemeine Fragen & Antworten

Was bedeutet Palliativ?

Der Begriff „Palliativ“ leitet sich von dem lateinischen Wort für Mantel, „pallium“ = Mantel, Umhang ab. Wie ein Mantel, der vor Wind, Regen und Kälte schützt kommt die Palliativmedizin zum Einsatz, wenn eine Heilung der Krankheit ausgeschlossen ist. In der palliativen Behandlung und Betreuung haben die Linderung von körperlichen Beschwerden, die psychosoziale und spirituelle Begleitung und die Erhaltung der Lebensqualität, die höchste Priorität.

Hier unterscheidet sich die Palliativmedizin in einem wesentlichen Punkt von der kurativen = heilenden Medizin. Die kurative Medizin verfolgt das Ziel, Beschwerden durch vollständige oder teilweise Heilung der Erkrankung zu behandeln.

Im Mittelpunkt der Palliativmedizin steht der betroffene Patient (in), aber auch die Angehörigen und Zugehörigen. Diese können gleichermaßen mit Sorgen, Nöten und Fragen, die mit der lebensbedrohlichen Erkrankung einhergehen, konfrontiert sein.

WIE IST DIE PALLIATIVBEHANDLUNG AUFGEBAUT UND WER FÜHRT SIE DURCH ?

Die erste palliative Versorgung (Primärversorgung) gehört, wie sonst die kurative Behandlung auch, zu den ärztlichen Aufgaben. Sie erfolgt durch die niedergelassenen Haus- oder Fachärzte, ggf. auch im Krankenhaus.
Wenn die erste palliative Versorgung nicht mehr oder sogar von vornherein nicht ausreicht, ist die nächsthöhere Versorgungsstufe die „Allgemeine Ambulante Palliativversorgung“ kurz AAPV. Die AAPV erfolgt, wenn für die Palliativbehandlung die Zusammenarbeit und Vernetzung verschiedener Berufsgruppen notwendig ist. Durch die Vernetzung verschiedener Einrichtungen können komplexe Erkrankungsbildern gezielter behandelt werden. Je nach Bedarf besteht das Netzwerk aus Hausarzt und Onkologen, bzw. Facharzt oder Krankenhaus, häufig auch aus einer pflegerischen Versorgung durch Pflegedienst oder im Pflegeheim. Physiotherapie, die Unterstützung durch einen ambulanten Hospizdienst, psychoonkologische Beratung und / oder seelsorgerlicher Beistand, können ebenfalls Teil des Versorgungsnetzes sein.
Die AAPV schließt die Lücke zwischen Primärversorgung und spezialisierten Angeboten. Der Ausbau der AAPV geht auf das Hospiz- und Palliativgesetz zurück, welches eine besonders qualifizierte und koordinierte palliativmedizinische Versorgung vorsieht. Damit soll die allgemeine Palliativversorgung, die vorrangig hausärztlich erfolgt, flächendeckend gefördert werden.
Zur AAPV gehört:

  •  Palliativmedizinische Ersterhebung, bei der anhand eines Assessments der individuelle palliative Bedarf ermittelt wird, z.B. für eine Schmerztherapie.
  • Patientenorientierte Fallbesprechungen mit wichtigen Beteiligten wie Fachärzten, Pflegediensten und Angehörigen, die an der Versorgung beteiligt sind.
  • Koordination der medizinischen und pflegerischen Versorgung unter Leitung des Arztes. Hier geht es vor allem um die Zusammenarbeit von Pflegediensten, Therapeuten, Hospizen, etc..
  • Hausbesuche sowie telefonische Erreichbarkeit und Besuchsbereitschaft auch außerhalb der Sprechstundenzeiten, sowie vorher deren zeitliche Abstimmung mit Pflegepersonal, einem ärztlichen Bereitschaftsdienst oder pflegenden Angehörigen.

Wenn die AAPV nicht mehr ausreichend ist, z.B. aufgrund von ausgeprägtem schmerztherapeutischem Bedarf, Luftnot oder neurologischer Symptome, kann die Verordnung einer Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung, kurz SAPV, erfolgen.

 

WAS BEDEUTET SAPV UND WER HAT ANSPRUCH DARAUF?

SAPV bedeutet Spezialisierte Ambulante Palliative Versorgung. Die SAPV kommt zum Tragen, wenn die Komplexität der Beschwerden eine Versorgung in der AAPV (allgemeine palliative Versorgung) übersteigt und eine besonders aufwändige Versorgung durch Fachärzte mit spezifischen palliativmedizinischen Kenntnissen und -erfahrungen notwendig wird.
Die SAPV erfolgt durch ein Netzwerk, in dem die medizinische, pflegerische und therapeutische Versorgung koordiniert und bei Bedarf ausgebaut wird.
Das Palliativnetz Heidekreis verfügt über eigene Fachärzte, Palliativpflegekräfte, Koordinatorinnen, psychosoziale Beratung und weitere Unterstützungsangebote. Es ist umgeben von einem Netzwerk aus Kooperationspartnern. Die SAPV beinhaltet immer einen rund um die Uhr erreichbaren Bereitschaftsdienst für Hausbesuche.
Jeder Hausarzt kann die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) über ein besonderes Formular (Muster 63) verordnen. Für den Hausarzt besteht keine Regressgefahr oder Budgetbelastung durch die Verordnung (Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse).
Um ein SAPV-Team hinzuziehen zu können, müssen jedoch grundsätzlich folgende zwei Merkmale gegeben sein:
A. Die voraussichtliche Lebenszeit durch eine fortgeschrittene Krankheit ist auf Tage, Wochen oder wenige Monate begrenzt.
Fortgeschrittene Erkrankungen sind beispielsweise:
Krebserkrankungen selbst oder die Folgen einer Metastasierung, schwerste Herzinsuffizienz (NYHA 4), schwerste COPD (GOLD 4), oder auch neurologische Grunderkrankungen wie z.B. ALS oder Creutzfeldt-Jacob.
B. Es muss mindestens ein belastendes (und im Rahmen der AAPV nicht ausreichend beherrschbares) Symptom aus einem der folgenden Bereiche vorliegen:

  • ausgeprägte Schmerzen
  • Nervensystem und Psyche
  • Herz-Kreislauf-System und Lunge
  • Magen-Darm-Trakt
  • Harn-und Geschlechtsorgane
  • exulzerierende Wunden oder Tumore

Sind die beiden Kriterien A und B erfüllt, hat jeder Versicherte einer gesetzlichen Krankenversicherung einen Rechtsanspruch darauf, ein SAPV-Team in seine Versorgung mit einzubinden.
Bei Privatpatienten erfolgt die Kostenübernahme nur nach individueller Kostenzusage der privaten Krankenversicherung.

ÜBERNIMMT DIE KRANKENKASSE DIE KOSTEN FÜR DIE SAPV?

Ja. Nach Verordnung einer SAPV werden die Kosten für die Arbeit des SAPV-Teams von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen, eine Zuzahlung fällt für die Leistungen der SAPV nicht an. Die Kostenübernahme muss jedoch bei der Krankenkasse beantragt werden. Die Beantragung erfolgt durch uns.

Da in der Regel Palliativpatienten, für die eine SAPV in Frage kommt, bereits schwer durch ihre Erkrankung betroffen sind, gilt zunächst eine automatische Kostenübernahme bei Beantragung. Dies verhindert, dass bei plötzlich eingetretener Verschlechterung erst eine Genehmigung der Krankenkasse abgewartet werden muss. Die Krankenkassen behalten sich aber im Verlauf eine Überprüfung des Leistungsanspruchs vor. Eine rückwirkende Ablehnung durch die Krankenkasse ist nicht möglich.

Privat versicherte Patienten haben nicht automatisch einen Leistungsanspruch auf SAPV bei ihrer privaten Krankenversicherung. Hier ist von Bedeutung, was genau ein privat Versicherter mit seiner Krankenkasse vertraglich vereinbart hat.

Bei privaten Versicherungstarifen, die nach 2007 eingeführt wurden, wird die SAPV in der Regel konkret als Versicherungsleistung genannt. Dies gilt auch für den brancheneinheitlichen Basistarif und den Notlagentarif. In älteren PKV-Tarifen ist die SAPV nicht explizit aufgeführt, daher muss die Kostenübernahme seitens der Versicherer im Einzelfall entschieden werden.

Wir empfehlen im Vorfeld die Kostenzusage der privaten Krankenversicherung einzuholen.

WER VERORDNET EINE SAPV?

Die Verordnung einer spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) erfolgt durch den Haus- oder Facharzt, in der Regel zunächst für einen Zeitraum von vier Wochen. Ein Krankenhausarzt darf im Rahmen des Entlassmanagements eine Verordnung nur für maximal sieben Tage ausstellen.

WIE KANN EINE BEGLEITUNG IM RAHMEN DER SAPV KONKRET AUSSEHEN?

Sie können sich mit ihren Fragen als Patient oder Angehöriger an das Palliativnetz wenden. Oftmals wird die Erstanfrage aber auch durch den Haus- oder Facharzt oder durch das Krankenhaus im Rahmen des Entlassmanagement gestellt.
Nach Kontaktaufnahme mit dem Palliativnetz wird ein erster Hausbesuch zum Aufnahmegespräch vereinbart. Bei diesem Besuch wird der individuelle Versorgungsbedarf des Patienten ermittelt und ein Therapie- sowie Notfallplan erstellt. Bei Bedarf werden durch den Palliativmediziner noch benötigte Medikamente und Hilfsmittel verordnet oder Kontakt zu unterstützenden Pflegediensten, Hospizdiensten oder spezialisierten Versorgern hergestellt. Der Patient und seine Angehörigen erhalten eine Notfallnummer, unter der der Bereitschaftsdienst des Palliativnetz 24 Stunden rund um die Uhr erreichbar ist. Zur sofortigen Behandlung auftretender Krisen, wie z.B. Durchbruchschmerzen, wird ein Medikationsplan erstellt, die entsprechenden Medikamente verordnet und zuhause beim Patienten in einer Notfallbox bereitgehalten.
Der betroffene Patient und auch seine Angehörigen erhalten eine genaue Anleitung für Medikamente, die selbst eingenommen oder gegeben werden können. Besonders stark wirksame Medikamente oder Infusionen werden ebenfalls in der Notfallbox vorgehalten. Diese werden aber in der Regel nur durch unsere Palliativpflegekräfte oder -ärzte gegeben.
Es finden regelmäßige Hausbesuche statt. Die Besuche werden in enger Absprache mit dem Patienten und seinen Angehörigen den aktuellen Bedürfnissen angepasst.
Die Behandlung wird kontinuierlich digital dokumentiert und ist schichtübergreifend für das Palliativ-Team jederzeit zugänglich.
Um eine Palliativversorgung erfolgreich gestalten zu können, ist es unbedingt erforderlich, dass der Hausarzt die Einschaltung des SAPV-Teams befürwortet und gemeinsam mit dem SAPV-Team im Austausch bleibt. Der Hausarzt wird durch die SAPV nicht ersetzt, vielmehr unterstützt die SAPV ihn in der palliativen Behandlung und ergänzt dessen Handlungsrahmen mit der Einbindung der Patienten in das Palliativnetz. Außerdem wird die Versorgung des Patienten durch den palliativpflegerischen und palliativärztlichen Bereitschaftsdienst nachts, an Wochenenden oder bei Abwesenheit des Hausarztes (z.B. bei Praxisurlaub) sichergestellt. Auch besondere Versorgungen, z.B. mit einer Schmerzpumpe oder bestimmte i.v.-Therapien über einen Port, können so ermöglicht werden.
Eine regelmäßige Kommunikation zwischen den beteiligten Leistungserbringern, wie beispielsweise Hausarzt, Pflegedienst oder Hospizdienst erleichtern die Zusammenarbeit und das Erreichen gemeinsamer Behandlungsziele.

WAS WILL DIE SAPV ERREICHEN?

Wir möchten unseren Patienten am Lebensende ermöglichen, in einer vertrauten Umgebung – im Zuhause -, sterben zu können.
Unsere Ziele sind, neben dem Erhalt der Lebensqualität durch die bestmögliche Symptombehandlung, auch belastende Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. Hierzu stellen wir medizinische Hilfe für den Bedarfsfall rund um die Uhr sicher.
Die individuellen Wünsche und persönlichen Bedürfnisse unserer Patienten stehen dabei für uns im Vordergrund. Wir passen die Versorgung stets den häuslichen Gegebenheiten an und versuchen so, auch das soziale Umfeld des Erkrankten zu entlasten. Wir achten und respektieren spirituelle, religiöse und weltanschauliche Einstellungen ebenso, wie Bedürfnisse unterschiedlicher Kulturen und Lebensstile.

WIE ERREICHE ICH DAS PALLIATIVNETZ HEIDEKREIS?

Sie erreichen uns telefonisch werktags zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr um z.B. Informationen zu einer Begleitung zu erhalten oder einen ersten Hausbesuchstermin zu vereinbaren.

Unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten finden sie hier.

Patienten, die bereits durch das Palliativnetz versorgt werden, erhalten eine Notfallnummer. Über diese Notfallnummer sind Mitarbeitende des Palliativnetzes ständig erreichbar.

 

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